Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag: Sicher mit Ihrem Notar
Was ist ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag?
Mit einem Ehevertrag können Ehepartner die Rechtsfolgen des Scheiterns der Ehe bestimmen- in dem im Ehegesetz geregelten Rahmen.
Möglich sind Regelungen über die Aufteilung des Vermögens und der Ersparnisse und der Ehewohnung. Aber auch Unterhaltszahlungen können vereinbart werden. Ähnliche Regelungen können auch zwischen Lebensgefährten getroffen werden. Es macht Sinn, derartige Regelungen zu treffen, solange man sich gut versteht. Sobald sich eine Beziehung in der Krise befindet, besteht häufig keine Gesprächsbasis mehr und es kann keine Vereinbarung im Guten getroffen werden.
Hauskauf oder Wohnungskauf als Ehepartner oder Lebensgefährten.
Häufiger Anlass für eine vertragliche Regelung ist ein geplanter Hausbau oder Wohnungskauf. Entsprechen die Miteigentumsanteile der Partner nicht den finanziellen Beiträgen, so kann dieses Ungleichverhältnis vertraglich abgesichert werden. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der die Wohnung verlassende Partner seine finanziellen Beiträge vom anderen Partner ersetzt bekommt.
Leistungen des Notars bei der Errichtung eines Ehevertrages oder Partnerschaftsvertrages
- Wir als Notar beraten Sie, ob ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag in Ihren finanziellen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten erforderlich ist, oder nicht.
- Wir zeigen Ihnen auf, welche Regelungen rechtlich möglich, oder aber verboten sind.
- Wir bedenken immer auch die erbrechtliche Seite mit.
Ablauf der Errichtung eines Ehevertrages oder Partnerschaftsvertrages in Österreich
Die Errichtung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages setzt zumeist mehrere Beratungsgespräche zwischen Kunden und Notar voraus.
- Nach der Erstellung eines Vertragsentwurfes und dessen Anpassungen wird der Vertrag von den Vertragsteilen in der Kanzlei unterzeichnet.
- Wir kümmern uns auch um allfällige steuerrechtliche und gebührenrechtliche Folgen der Einigung.
- Auch Änderungen im Grundbuch werden von uns vorgenommen.
Kosten der Errichtung eines Ehevertrages oder Partnerschaftsvertrages
Die Kosten der Errichtung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages sind vom Aufwand und Umfang der notariellen Tätigkeit abhängig. Nach einem Erstgespräch können wir den Aufwand abschätzen und Ihnen ein verbindliches Angebot für unsere Dienstleistungen unterbreiten.
Vorteile der Abwicklung über Notar
- Notare sind gesetzlich verpflichtet, ausgewogene und faire Verträge zu errichten. Die ist gerade bei Ehe- und Partnerschaftsverträgen wichtig, damit keiner der Vertragsteile benachteiligt wird.
- Sie profitieren von dieser gesetzlichen Verpflichtung und unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und erhalten ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vertragswerk.
>> Erbrecht & Testament – rechtzeitig informieren & vorsorgen
Tipps rund um Eheverträge und Partnerschaftsverträge
Beizeiten regeln ist besser, als im Nachhinein streiten!
- Besprechen Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin das Thema der finanziellen und vermögensrechtlichen Folgen einer Trennung.
- Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin in unserer Kanzlei.
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Wussten Sie?
Ihr Notariat in Laa an der Thaya kann nicht nur für Kunden in Laa an der Thaya, oder im Bezirk Mistelbach tätig sein. Wir können für Sie die Errichtung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen über den Bezirk Mistelbach hinaus, zum Beispiel Wien oder ganz Österreich, vornehmen.
Ein erstes kostenloses Beratungsgespräch kann auch über Video erfolgen.