Erbrecht und Testament:
Testamentserrichtung mit Ihrem Notar
Was ist ein Testament oder eine letztwillige Verfügung?
Testament: Mit einem Testament können Sie regeln, wer nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen erben soll. Im Testament können nicht nur eine, sondern auch mehrere Personen begünstigt werden.
Vermächtnis: Es ist auch möglich, eine letztwillige Anordnung nur auf einen Vermögenswert (z.B. ein Haus) zu beschränken. Dann spricht man von einem Vermächtnis.
Ein Testament tritt erst nach Ihrem Ableben in Kraft. Sie können Ihre letztwillige Verfügung auch jederzeit widerrufen.
Diese Leistungen erbringt der Notar bei der Errichtung eines Testamentes
- Beratung: Ihr Notar berät Sie darüber, welche Anordnungen rechtlich zulässig und sinnvoll sind.
- Testamenturkunde und Verwahrung: Der Notar erstellt für Sie die Testamentsurkunde und verwahrt das Testament im Original für Sie. Der Notar ist auch verpflichtet, das Testament im Österreichischen Zentralen Testamentsregister einzutragen. Dadurch ist sichergestellt, dass das Testament nach Ihrem Ableben aufgefunden wird und die Abhandlung Ihrem letzten Willen entsprechend abgewickelt wird.
Beratung des Notars zum Thema Erbrecht
Viele Kunden haben falsche Vorstellungen über das Erbrecht und welche Möglichkeiten an erbrechtlichen Regelungen es gibt. Ihr Notar berät sie umfassend zum Erbrecht, zum Beispiel über
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Anrechnung von Schenkungen und Vorempfängen
- Enterbungen und
Ablauf der Testamentserrichtung
Die Errichtung eines Testamentes erfolgt in der Regel in der Notariatskanzlei. Sollte es für Sie nicht möglich sein in die Kanzlei zu kommen, besuchen wir Sie gerne auch zuhause.
Kosten eines Testamentes beim Notar
Ein Testament kostet in unserer Kanzlei € 250,– zuzüglich € 29,– Registrierungsgebühren im Zentralen Testamentsregister und 20% UST. Erfordert die Errichtung des Testamentes einen Mehraufwand, so können Mehrkosten entstehen.
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihr Testament
Für die Errichtung eines Testamentes bringen Sie zum Termin bitte folgende Unterlagen und Informationen mit:
- Lichtbildausweis und Sozialversicherungsnummer
- Daten jener Personen, die Sie begünstigen möchten (Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Wohnadresse)
- Daten Ihrer nächsten Angehörigen
- Informationen über Vermögenswerte, die im Testament angeführt werden sollen.
Vorteile der Testamentserrichtung durch den Notar
Durch die Errichtung des Testamentes beim Notar können Sie sicher sein, dass das Testament formgültig errichtet ist und jedenfalls aufgefunden wird. Ein Testament ist nur gültig, wenn alle Formvorschriften eingehalten wurden. Nicht vom Notar errichtete Testament weisen häufig Formfehler auf.
Selbst geschriebene Testamente können der Abhandlung nur zugrunde gelegt werden, wenn Sie auch gefunden und zum Notar gebracht werden. Wird Ihr Testament von der „falschen Person“ gefunden, so besteht die Gefahr, dass das Testament dem Notar nicht übergeben wird.
Tipps rund um das Thema Testament
Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken über Ihr Testament. Die Errichtung eines Testamentes ist nur möglich, wenn man noch die dafür nötige Geschäftsfähigkeit besitzt.
Haben Sie bereits ein Testament, so überlegen Sie sich, ob die dort getroffenen Anordnungen für Ihre aktuelle Lebenssituation noch passend sind. Es ist jederzeit möglich, das Testament zu ändern!