Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Was ist eine Erwachsenenvertretung

Der Begriff Erwachsenenvertretung hat den Begriff der Sachwalterschaft abgelöst. Das neue Erwachsenenschutzrecht soll den betroffenen Personen weiterhin ein selbstbestimmtes Leben durch Unterstützung eines Erwachsenenvertreters ermöglichen.

  • Der Erwachsenenvertreter hat die Aufgabe, die betroffene Person zu beraten und vor nachteiligen (Rechts-)Handlungen zu schützen.
  • Die häufigste Form der Erwachsenenvertretung ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung. Dabei können bestimmte nahe Angehörige Vertretungshandlungen in dem im Gesetz bestimmten Ausmaß vornehmen.
  • Erwachsenenvertretungen werden im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.
Notar Schweifer_ Notar für Mistelbach, Laa an der Thaya, Poysdorf, Wolkersdorf, Hollabrunn, Wien, Weinviertel

Leistungen des Notar bei Antrag und Registrierung der Erwachsenenvertretung

Sie möchten eine Erwachsenenvertretung beantragen? Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Schritten zur Registrierung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung:

  • Sie erhalten von uns das Formblatt bzw. Formular über das ärztliche Zeugnis über die Notwendigkeit einer Vertretung in bestimmte Angelegenheiten.
  • Dieses Formular ist von einem Arzt zu unterzeichnen.
  • Ihr Notar überzeugt sich in der Folge in einem persönlichen Gespräch mit der betroffenen Person und dem Vertreter, ob die Vertretung tatsächlich nötig ist und der Vertreter zur Übernahme der Erwachsenenvertretung geeignet ist.
  • Die beteiligten Personen werden vom Notar über die Rechte und Pflichten aufgeklärt. Sie werden auch informiert, dass gegen die Vertretung jederzeit Widerspruch erhoben werden kann.
  • Im letzten Schritt registriert der Notar die Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.

Laufend unterstützen wir Erwachsenenvertreter bei Ihrer Tätigkeit, beraten bei der Vornahme von Vertretungshandlungen und stellen den Kontakt zum zuständigen Pflegschaftsgericht her.

Gesetzlichen Erwachsenenvertretung beantragen

Demenzerkrankungen und altersbedingte Einschränkungen der Handlungsfähigkeit sind die häufigsten Gründe für die Notwendigkeit einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung.

Wir als Notar sind erste Ansprechpartner für unsere Kunden, wenn sie in solchen Krisensituationen Unterstützung benötigen.

Nach Vorlage des von einem Arzt unterzeichneten ärztlichen Zeugnisses und einem persönlichen Gespräch mit den beteiligten Personen wird die Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.

Kosten einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung

Die Kosten der Registrierung einer Erwachsenenvertretung sind vom Aufwand und Umfang der notariellen Tätigkeit abhängig. Im Regelfall betragen die Kosten € 350,– zuzüglich USt und Registrierungsgebühren. Bei erhöhtem Arbeitsaufwand (zum Beispiel mehrere Termine, Termine außerhalb der Kanzlei) können jedoch Mehrkosten entstehen. Nach einem klärenden Telefonat können wir Ihnen ein verbindliches Angebot für unsere Dienstleistungen legen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für eine gesetzliche Erwachsenenvertretung

  • Ausgefülltes ärztliches Zeugnis
  • Standesurkunden zum Nachweis der Angehörigeneigenschaft (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
  • Sozialversicherungsnummern der beteiligten Personen

Vorteile der Registrierung einer Erwachsenenvertretung durch Ihren Notar

Bei Ihrem Notar erhalten Sie alles aus einer Hand – alle nötigen Formulare, Informationen, Rechtsbelehrungen. Auch die Registrierung kann durch uns erfolgen.

Aufgrund unserer Erfahrung können wir Sie als Erwachsenenvertreter rechtlich unterstützen und zum Beispiel bei der Rechnungslegung gegenüber dem Pflegschaftsgericht behilflich sein.

>> Errichtung einer Vorsorgevollmacht durch den Notar

>> Errichtung einer Patientenverfügung durch den Notar

Notar für Erwachsenenvertretung, Antrag Erwachsenenvertretung

Tipps zum Thema Erwachsenenvertretung

Ein Erwachsenenvertreter ist auch dazu berufen, Einwilligungserklärungen in medizinische Heilbehandlungen der betroffenen Person, zu erteilen oder auch zu verweigern. Damit ist große Verantwortung verbunden. Durch eine Patientenverfügung können Sie Ihren Angehörigen diese Verantwortung abnehmen und selbst im Vorhinein regeln, welche Maßnahmen Sie ablehnen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie verhindern, dass für Sie ein Erwachsenenvertreter bestellt wird. Sie können mit einer oder mehreren Vertrauenspersonen Ihre Vertretung nach Ihren Vorstellungen bestimmen und regeln. Dadurch schützen Sie sich davor, dass eine fremde oder Ihnen unliebsame Person über Sie bestimmen kann.

Notar Schweifer_ Notar für Mistelbach, Laa an der Thaya, Poysdorf, Wolkersdorf, Hollabrunn, Wien, Weinviertel

Wussten Sie?

Ihr Notariat in Laa an der Thaya kann nicht nur für Kunden in Laa an der Thaya, oder im Bezirk Mistelbach tätig sein. Wir können für Sie die. Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen auch über den Bezirk Mistelbach hinaus, zum Beispiel Wien oder ganz Österreich, vornehmen.