Immobilien: Hauskauf, Wohnungskauf, Grundstückskauf mit Ihrem Notar
Immobilien Kaufvertrag & Abwicklung durch den Notar
Beim Notar erhalten Sie alles aus einer Hand – vom Kaufvertrag, über die Beglaubigung bis zur Eintragung im Grundbuch!
Egal ob Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf.
Was ist beim Thema Kauf oder Verkauf von Immobilien wichtig
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) ist für die meisten Menschen eine wichtige, oft einmalige Angelegenheit. Häufig geht es für unsere Kunden darum, für sich und die Familie ein neues Zuhause zu schaffen, oder eine Immobilie sicher zu verkaufen. Umso wichtiger ist es, dass dabei alles klappt – das stellt der Notar sicher!
Diese Leistungen erbringt der Notar bei einer Immobilientransaktion
Notare sind vom Gesetz verpflichtet, sichere und faire Verträge zu erstellen. Notare müssen immer auf einen fairen Ausgleich zwischen den Vertragsparteien hinwirken. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und der erfolgreichen Abwicklung von mehreren tausend Kaufverträgen wissen wir, worauf es für Käufer und Verkäufer ankommt – egal ob in Laa, Mistelbach, Wien oder ganz Österreich.
- Wir erstellen den Kaufvertrag für Ihren Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf, und wickeln die Kaufpreiszahlung treuhändig über die Notartreuhandbank ab. So ist sichergestellt, dass der Verkäufer den Kaufpreis erhält und der Käufer lastenfreies Eigentum erwirbt.
- Für eine finanzierende Bank trägt der Notar gleichzeitig ein Pfandrecht im Grundbuch ein.
- Wir kümmern uns auch um die steuerlichen Angelegenheiten bei einem Immobilien-Kaufvertrag. Notare können im Wege einer Steuerselbstberechnung die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr auf Käuferseite, sowie die Immobilienertragsteuer auf Verkäuferseite, einheben und an das Finanzamt abführen.
Ablauf einer Immobilientransaktion mit dem Notar – z.B. Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf
Ein Kaufvertrag muss in allen Aspekten vorbesprochen werden. Dies wird meist telefonisch oder per Videokonferenz erledigt.
- Zur Vorbereitung der Vertragsurkunde klärt der Notar die Lastenfreistellung (Löschung von Pfandrechten oder anderen Belastungen) ab.
- Ist auch die Kaufpreisfinanzierung schriftlich bestätigt, findet der Unterzeichnungstermin in der Kanzlei statt. Dabei werden auch die Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen.
- Nach der Unterzeichnung kümmert sich der Notar um die treuhändige Abwicklung des Kaufpreises über die Notartreuhandbank und die Eintragungen im Grundbuch.
- Am Ende der Abwicklung, wenn alle wechselseitigen Verpflichtungen erfüllt sind, überweist der Notar als Treuhänder den Kaufpreis an den Verkäufer.
Kosten einer Immobilientransaktion & Notarkosten
Die Kosten einer Kaufvertragsabwicklung sind von der Art der Abwicklung, dem damit verbundenen Aufwand und der Verantwortung, abhängig. Nach einem klärenden Telefonat können wir Ihnen ein verbindliches Angebot für unsere Dienstleistungen als Notar legen.
Anfallende Steuern bei einem Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag löst auch Steuern aus!
- Käufer: Für den Käufer fallen 3,5% Grunderwerbsteuer und 1,1% gerichtliche Eintragungsgebühr, jeweils berechnet vom Kaufpreis, an.
- Verkäufer: Der Verkäufer kann immobilienertragssteuerpflichtig werden. Beide Steuern werden vom Notar berechnet, eingehoben und an das Finanzamt abgeführt.
Diese Unterlagen werden für einen Kaufvertrag benötigt
- Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Telefonnummer, Emailadresse, von Käufer und Verkäufer
- Grundstücksnummer und Katastralgemeinde der Vertragsliegenschaft
- Kaufpreishöhe und Art der Finanzierung
Vorteile einer Kaufvertragsabwicklung über den Notar
Alles aus einer Hand mit maximaler Sicherheit für Käufer und Verkäufer! Ihr Notar weiß, worauf es bei einem Kaufvertrag ankommt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Vertragsabwicklungen können wir Ihren Kaufvertrag besonders rasch und sicher abwickeln.
Checkliste – Tipps rund um Immobilienkauf
- Beratung ist wichtig, um Fallen beim Kauf zu vermeiden – und zwar bereits bevor Sie planen, Ihre Immobilien zu verkaufen, oder ein Haus/Wohnung zu kaufen.
- Für Verkäufer empfiehlt es sich, vorab beim Notar die Immobilienertragssteuer berechnen zu lassen. Der Steuersatz kann 30% betragen!
- Unseren Kunden, die eine Immobilie erwerben möchten, empfehlen wir, vorab mit uns Kontakt aufzunehmen, um einen Grundbuchsauszug zu erstellen. So können schon vor der Einigung über den Kaufpreis Belastungen, wie Wohnrechte, Wegerechte oder Pfandrechte, abgeklärt werden.
Wussten Sie?
Ihr Notariat in Laa an der Thaya kann nicht nur für Kunden in Laa an der Thaya, oder im Bezirk Mistelbach tätig sein. Wir können für Sie Vertragsabwicklungen auch über den Bezirk Mistelbach hinaus, zum Beispiel Wien oder ganz Österreich, vornehmen.
Beratungsgespräche können auch über Video erfolgen.