Notarielle Beglaubigung
Was ist eine notarielle Beglaubigung bzw. Unterschriftsbeglaubigung?
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und können in ihrer Amtstätigkeit Beurkundungen („Beglaubigungen“) vornehmen. Solche notariellen Beurkundungen können beispielsweise zur Vorlage bei Gerichten, dem Grundbuch, Behörden, aber auch im privaten Bereich notwendig sein. Die weitaus häufigste notarielle Beurkundung ist die Beurkundung der Echtheit einer Unterschrift, auch Beglaubigung der Unterschrift oder Unterschriftsbeglaubigung genannt.

Diese Leistung erbringt der Notar bei einer Beglaubigung
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung beurkundet der Notar, dass die von einer Person auf einem Schriftstück geleistete Unterschrift tatsächlich von der Unterschriftsperson stammt und die Person den Inhalt der Urkunde kannte.
Dadurch wird ein Rechtsstreit darüber vermieden, ob die Unterschrift gefälscht oder echt ist. Zum Schriftvergleich wird eine weitere Unterschrift auf einem Vermerkblatt für das Beurkundungsregister vom Notar verwahrt.
Ablauf einer Unterschriftsbeglaubigung
Um seine Unterschrift beglaubigen zu lassen, ist keine Terminvereinbarung nötig.
- Unsere Kunden können zu unseren Öffnungszeiten in unsere Kanzlei kommen und eine Unterschrift leisten.
- Um sich auszuweisen und zum Zweck der Identitätsfeststellung muss dem Notar ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.
- Kunden, die nicht zu uns in die Kanzlei kommen können, besuchen wir gerne zuhause!
Kosten einer Unterschriftsbeglaubigung
Die Kosten einer notariellen Beglaubigung sind im Notariatstarifsgesetz gesetzlich geregelt und bei allen Notaren gleich. Der Mindestpreis für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt € 20,–, zuzüglich 20% Ust und der Gebühr nach dem Gebührengesetz (derzeit € 14,30).
Vorteile einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung
Gewisse Angelegenheiten sind für unsere Kunden sehr wichtig und oft einmalig. Dazu gehören zum Beispiel der Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, und die Belastung einer Liegenschaft mit einem Pfandrecht.
Solch wichtige rechtliche Belange bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Unterschriftsbeglaubigung. Dadurch wird einerseits sichergestellt, dass ein Rechtsstreit über die Echtheit der Unterschrift verhindert wird, und andererseits die Wichtigkeit der Rechtssache den Menschen bewusst gemacht wird.

Tipp: Beglaubigung der Echtheit einer elektronischen Signatur
Notare können nicht nur die Echtheit einer Unterschrift beglaubigen. Es ist auch möglich, die Echtheit einer elektronischen Signatur zu beurkunden. So können unsere Kunden über unsere Kanzlei zum Beispiel die Echtheit einer elektronischen Signatur in einer voll digitalen Vertragsabwicklung beglaubigen lassen. Dafür benötigen Sie nur eine Handysignatur!