Errichtung der Patientenverfügung bei Ihrem Notar
Was ist eine Patientenverfügung?
Medizinische Maßnahmen dürfen immer nur mit Einwilligung des Patienten vorgenommen werden. Wird die Einwilligung verweigert, so darf die medizinische Maßnahme nicht erfolgen. Was ist aber, wenn der Patient nicht entscheidungsfähig ist, weil er/sie zum Beispiel bewusstlos ist?
Mit eine Patientenverfügung können Sie in Österreich regeln, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, oder von Ihnen untersagt werden.
Ärzte, Krankenanstalten, etc. sind an Ihre Verfügung gebunden, auch wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten. Die Patientenverfügung gilt also gerade für den Fall Ihrer fehlenden Entscheidungsfähigkeit. Eine Patientenverfügung ist in Österreich acht Jahre gültig.
Die Leistungen des Notars bei der Errichtung einer Patientenverfügung
Sie können bei Ihrem Notar einer verbindliche Patientenverfügung errichten. So sind an Ihre Anordnungen alle Ärzte und Krankenanstalten gebunden. Die Patientenverfügung wird vom Notar im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariates registriert und ist damit für alle Krankenanstalten einsehbar.
Ablauf der Errichtung einer Patientenverfügung
Schritt 1: Gemeinsam mit Ihrem Vertrauensarzt besprechen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in welchen medizinischen Krisensituationen ablehnen. Die abgelehnten Maßnahmen müssen schriftlich möglichst konkret festgehalten werden. Diese ärztliche Aufklärung und das Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit muss vom Arzt mit seiner Unterschrift bestätigt werden.
Schritt 2: Ihr Notar erteilt eine Rechtsbelehrung darüber, dass die Regelungen der Patientenverfügung verbindlich, jedoch auch jederzeit widerrufbar sind. Er überzeugt sich nochmals von der Entscheidungsfähigkeit des Patienten. Dies wird durch die Unterschrift des Notars bestätigt.
Schritt 3: Der Notar registriert die gültig errichtete Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats.
Kosten einer Patientenverfügung
Die Kosten der Errichtung einer Patientenverfügung sind vom Aufwand und Umfang der notariellen Tätigkeit abhängig. Nach einem klärenden Telefonat können wir Ihnen ein verbindliches Angebot für unsere Dienstleistungen legen.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Errichtung einer Patientenverfügung
Zur Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung benötigen Sie:
- Das vom Arzt unterschriebene Dokument über die abgelehnten medizinischen Maßnahmen.
- Ihre Sozialversicherungsnummer
- einen Lichtbildausweis.
Vorteile der Errichtung einer Patientenverfügung über Ihren Notar
Durch die Errichtung der Patientenverfügung haben Sie Rechtssicherheit darüber, dass Ihre Patientenverfügung gültig errichtet und verbindlich ist, und diese im Patientenverfügungsregister registriert ist.
>> Errichtung einer Vorsorgevollmacht mit Hilfe Ihres Notars
Tipps rund um die Errichtung einer Patientenverfügung
Häufig wird eine Patientenverfügung errichtet, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, oder eine risikoreiche Operation ansteht.
Durch die Verfügung haben Sie die Möglichkeit, vorausschauend konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen, abzulehnen.
Wussten Sie?
Ihr Notariat in Laa an der Thaya kann nicht nur für Kunden in Laa an der Thaya, oder im Bezirk Mistelbach tätig sein. Wir können für Sie die. Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen auch über den Bezirk Mistelbach hinaus, zum Beispiel Wien oder ganz Österreich, vornehmen.