Ihr Notar für Verlassenschaften und Abhandlungen
Was ist die Verlassenschaftsabhandlung?
Verstirbt ein Mensch ist Österreich, so werden im Verlassenschaftsverfahren alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten geklärt und an den/die Erben übergeben. Das Verlassenschaftsverfahren wird von Gesetzes wegen bei dem Notar durchgeführt, in dessen Amtssprengel die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz hatte.
Diese Leistungen erbringt der Notar in der Verlassenschaft
Die erste Tätigkeit nach dem Ableben einer Person ist die Kontaktaufnahme mit den nächsten Angehörigen zur Errichtung der Todesfallaufnahme. Dabei erfragt der Notar die Grundlagen für das Verlassenschaftsverfahren. Folgendes muss geklärt werden:
- Wer sind die nächsten Angehörigen?
- Ist eine letztwillige Verfügung (Testament) vorhanden ist?
- Welches Vermögen hat die verstorbene Person hinterlassen? Zum Vermögen gehören auch die Schulden des/der Verstorbenen!
Der Notar berät die erbberechtigten Personen beim Termin zur Abhandlung bei der Annahme oder auch Ausschlagung der Erbschaft. Die Ansprüche der pflichtteilsberechtigten Personen werden im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt.
Ablauf des Verlassenschaftsverfahren
- Nach dem Termin zur Todesfallaufnahme holt der Notar Informationen zum Vermögen der verstorbenen Person ein.
- Er informiert die nächsten Angehörigen über das Ableben der Person und belehrt diese über ihre Ansprüche.
- Liegen alle Informationen vor, lädt der Notar alle Erben und Pflichtteilsberechtigten zum Abhandlungstermin in die Kanzlei. Bei der Abhandlung geben die Verfahrensparteien ihre Erklärungen ab.
- Meist ist das Verfahren nach einem Abhandlungstermin mit der Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung beendet. Wird jedoch eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben, so muss häufig das Vermögen der verstorbenen Person durch Sachverständige geschätzt werden und damit ein oder mehrere Termine zur Abhandlung stattfinden.
- Am Ende des Verfahrens steht der vom Bezirksgericht ausgestellte Einantwortungsbeschluss.
Abgekürztes Verlassenschaftsverfahren:
Hinterlässt die verstorbene Person wenig oder gar kein Vermögen, so wird die Verlassenschaft in einem abgekürzten Verfahren beendet.
Kosten der Verlassenschaft
Die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens sind im Gerichtskommissärstarifsgesetz gesetzlich geregelt und bei allen Notaren gleich. Das Bezirksgericht bestimmt im Endbeschluss über das Verlassenschaftsverfahren die Kosten.
Diese Unterlagen werden für die Verlassenschaft benötigt
Zur Errichtung der Todesfallaufnahme werden Sie schriftlich geladen. In der Ladung ist genau angeführt, welche Unterlagen und Informationen der Notar für die Abhandlung benötigt:
- Daten der nächsten Angehörigen
- Testament und andere letztwillige Verfügungen (Erbverzichte, Pflichtteilsverzichte, Vermächtnisse, etc.) im Original
- Begräbniskostenrechnungen
- Informationen über Pension, Arbeitgeber, sonstige Einkünfte, Sozialversicherungsnummer
- Kontoauszüge über Bankverbindungen
- Sparbücher, Wertpapierdepots, Safe- und Schließfächer bei Banken
- Versicherungen (Lebensversicherungen)
- Informationen über allfällige Waffen der verstorbenen Person
- Zulassungs- oder Typenscheine von Fahrzeugen samt Versicherungen
- Informationen über Liegenschaften (Grundbuchsauszug, Adresse), Einheitswerte
- Schulden, Kredite, Darlehen, Bürgschaften
Vorteile der Abwicklung der Verlassenschaft über Notar
- Ihr Notar kümmert sich im Verlassenschaftsverfahren unabhängig und unparteiisch um die Rechte, aber auch Pflichten, aller Verfahrensparteien.
- Ihr Notar berät alle Parteien bei der Abgabe der Verfahrenserklärungen, zum Beispiel der unbedingten oder bedingten Erbantrittserklärung.
- Das Abhandlungsverfahren wird zur Gänze beim Notar abgewickelt, sodass die Hinterbliebenen alles bei ihrem Notar erledigen können.
>> Erbrecht & Testament – Testamentserrichtung durch den Notar
Tipps rund um das Thema Verlassenschaft
Machen Sie sich Gedanken darüber, wem Sie Ihr Vermögen hinterlassen möchten. Führen Sie mit Ihren nächsten Angehörigen Gespräche darüber, was Ihre Vorstellungen und Wünsche sind. Machen Sie bei Zeiten Ihr Testament.
Je besser Ihre Angehörigen über Ihre Vorstellungen und Anordnungen Bescheid wissen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein langwieriger Erbschaftsstreit gar nicht entsteht.