Errichtung einer Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht
Vorsorge ist nicht nur im gesundheitlichen und finanziellen Bereich erforderlich. Auch im rechtlichen Bereich ist es wichtig für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Die Gründe für den Verlust der Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit können vielfältig sein: ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder auch altersbedingte Einschränkungen können ein selbstbestimmtes Leben plötzlich unmöglich machen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, welche Vertrauensperson(en) Ihre Angelegenheiten für Sie nach Ihren Wünschen und Vorstellungen vornehmen.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie verhindern, dass eine fremde Person als Erwachsenenvertreter durch das Gericht mit Ihrer Vertretung beauftragt wird.
Leistungen des Notars bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht
- Der Notar verfasst die Vorsorgevollmacht maßgeschneidert nach Ihren Lebensumständen und Bedürfnissen.
- Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, welche Regelungen jedenfalls in der Vorsorgevollmacht enthalten sein sollten.
- Wir wissen aber auch, welche Anordnungen zu Problemen führen können und wie man diese verhindern kann.
- Die Vorsorgevollmacht wird vom Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.
Ablauf der Errichtung einer Vorsorgevollmacht in Österreich
Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht erfordert die volle Geschäftsfähigkeit des Errichters.
- In einem umfangreichen Beratungsgespräch erfragt der Notar Ihre Lebensumstände und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen den Inhalt der Vorsorgevollmacht.
- Nach der Erstellung eines Entwurfes der Vorsorgevollmacht und Abklärung aller Fragen wird die Urkunde vom Errichter und der bevollmächtigten Person unterzeichnet.
- Anschließend wird die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vertretungsverzeichnis hinterlegt bzw. registriert.
Kosten einer Vorsorgevollmacht
Die Kosten der Errichtung einer Vorsorgevollmacht sind vom Aufwand und Umfang der notariellen Tätigkeit abhängig. Im Regelfall betragen die Kosten € 500,– zuzüglich USt und Registrierungsgebühren. Im Fall von größerem Aufwand können jedoch Mehrkosten entstehen. Nach einem klärenden Telefonat können wir Ihnen ein verbindliches Angebot für unsere Dienstleistungen legen.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht
- Zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht sind die persönlichen Daten des Errichters und der bevollmächtigten Person(en) nötig.
- Sollen Vertretungshandlungen über bestimmte Vermögenswerte (z.B. Liegenschaften, Wertpapiere, anhängige Verfahren, etc.) geregelt werden, so benötigt der Notar darüber ebenfalls Informationen.
Vorteile der Errichtung einer Vorsorgevollmacht über Ihren Notar
Ihr Notar weiß, welche Regelungen eine Vorsorgevollmacht enthalten muss, um Sie in allen Belangen abzusichern. Sie profitieren daher von der umfangreichen Erfahrung Ihres Notars bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht.
Ihr Notar verfasst die Urkunde über die Vorsorgevollmacht nach Ihren Vorstellungen. Sie erhalten eine auf Ihre Lebensumstände und Ihre Vorstellungen maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht.
>> Errichtung und Registrierung einer Patientenverfügung durch den Notar
Tipps rund um die Vorsorgevollmacht
Gespräche mit Vertrauenspersonen: Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Personen Sie als Vertrauensperson(en) und bevollmächtigte Person(en) in der Vorsorgevollmacht bestimmen wollen. Klären Sie vorab mit diesen Personen ihre Bereitschaft ab, diese Aufgabe zu übernehmen.
Einkommen & Vermögen: Denken Sie auch darüber nach, in welcher Art und Weise über Ihr Einkommen und Vermögen verfahren werden soll. Ist es Ihnen zum Beispiel wichtig, dass aus Ihrem Einkommen Unterstützungsleistungen an Kinder oder Enkelkinder geleistet werden sollen? Möchten Sie, dass bestimmte Vermögenswerte dem Zugriff der bevollmächtigten Person entzogen werden?
Wussten Sie?
Ihr Notariat in Laa an der Thaya kann nicht nur für Kunden in Laa an der Thaya, oder im Bezirk Mistelbach tätig sein. Wir können für Sie die. Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen auch über den Bezirk Mistelbach hinaus, zum Beispiel Wien oder ganz Österreich, vornehmen.